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01.12.2021
EU-Kommission schlägt einheitliche Reise-Regelungen vor
Seit Ausbruch der COVID-Pandemie ist die Reisefreiheit stark eingeschränkt. Insbesondere im Zusammenhang mit Reisen gab und gibt es unterschiedliche Ansätze unter den EU-Mitgliedsstaaten. Ziel ist eine bessere Koordination und Vereinheitlichung von Maßnahmen. Grundsätzlich gilt, dass Personen, die einen gültigen Europäischen Grünen Pass (Impfzertifikat, Genesenenzertifikat, Testzertifikat) haben, erleichtert innerhalb der EU reisen können sollten. Diese dahinterliegenden Regelungen wurden nun aktualisiert und von der die EU-Kommission vorgelegt.
Für das Reisen innerhalb der EU soll es weiterhin keine COVID-Zertifikat-Verpflichtung für Reisende aus grünen Gebieten geben.
Einschränkungen für das Reisen innerhalb der EU soll es nur mehr für ungeimpfte/nicht-genesene Reisende aus dunkelroten Gebieten geben.
Für Kinder sollen folgende Regelungen gelten
Für Kinder zwischen 12 und 18 Jahren sollen bei Reisen innerhalb der EU die selben Regelungen gelten wie für Erwachsene.
Kinder unter 12, die innerhalb der EU reisen, sollen kein COVID-Zertifikat fürs Reisen benötigen, solange sie nicht aus einem dunkelroten Gebiet einreisen.
Kinder zwischen 6 und 12 Jahren, die aus einem dunkelroten Gebiet einreisen sollten nach Vorlage eines gültigen COVID-Zertifikates (geimpft, genesen, getestet – PCR oder Antigen-Test) von einer Quarantäne befreit sein.
Kinder unter 6 Jahren sollten grundsätzlich kein COVID Zertifikat benötigen und auch von der Quarantänepflicht ausgenommen sein.
Kinder zwischen 6 und 18 Jahren, die aus Drittstaaten in die EU einreisen, sollen fortan mit einem gültigen PCR-Test (nicht älter als 72h), einreisen können. Mitgliedsstaaten können jedoch darüber hinaus auch für Kinder eine Quarantänepflicht festlegen.
Problemstellung: Die deutsche Reisewarnung für Österreich sieht vor, dass die Kinder (unter 12 Jahren) von deutschen Urlauberfamilien, in denen die Eltern geimpft sind, bei der Rückreise von Österreich nach Deutschland, in Quarantäne müssen.
Beispiel: Familie Müller kommt mit 2 Kindern, 6 und 10 Jahre alt, zum Skiurlaub nach Österreich. Die Eltern sind geimpft, die beiden Kinder nicht, weil für Kinder in diesem Alter erst seit 25. November 2021 eine Zulassung des Corona-Impfstoffes des Hersteller Pfizer/Biontech für Kinder ab fünf Jahren besteht. Beide Kinder müssten nach der Rückreise von Österreich nach Deutschland zu Hause Quarantäne einhalten.
Die österreichische Regelung, und nun auch der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass für Kinder unter 12 Jahren KEIN Covid-Zertifikat notwendig ist, um reisen zu können. Bei Einreise aus einem dunkelrotem Gebiet, sind, laut Vorschlag der Kommission, Kinder zwischen 6 und 12 Jahren von der Quarantäne befreit, wenn sie einen gültigen grünen Pass vorlegen können. Dazu gehört auch ein gültiges Testergebnis. In Österreich können auch Gäste aus dem Ausland das kostenlose Testangebot nutzen.
Österreich fordert nun die deutsche Bundesregierung auf, diesen Vorschlag der EU-Kommission zu berücksichtigen, damit (nach Ende des Lockdowns in Österreich) keine Benachteiligung von Familien mit Kindern in diesem Alter mehr besteht.
Weitere Empfehlungen der EU-Kommission
Ab März 2022 soll auch die Anhang I – Liste mit den „sicheren“ Drittstaaten wegfallen. Erwachsene sollen dann auch aus diesen Staaten nur noch geimpft und getestet einreisen dürfen. Bei Kindern zwischen 2 und 17 Jahren reicht ein Test aus.
Die Gültigkeitsdauer von Impfzertifikaten soll mit 9 Monaten, nach Abschluss des ersten Impfzyklus (Erhalt von zwei Dosen) definiert werden. Die Gültigkeit vom Impfzertifikaten nach Erhalt der Auffrischungsimpfung kann mangels wissenschaftlicher Erkenntnisse noch nicht definiert werden.
Die Gültigkeitsdauer von Testzertifikaten auf europäischer Ebene bleiben unverändert (PCR-Test 72h, Antigentest 48h). Österreich hat in diesem Bereich, aufgrund der pandemischen Situation, bereits jetzt strengere Regelungen.
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